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   BFH, 09.03.2012 - III B 237/11   

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https://dejure.org/2012,9405
BFH, 09.03.2012 - III B 237/11 (https://dejure.org/2012,9405)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2012 - III B 237/11 (https://dejure.org/2012,9405)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2012 - III B 237/11 (https://dejure.org/2012,9405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, ZPO § 418, ZPO § 189, ZPO § 227
    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 418 ZPO, § 189 ZPO
    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76 Abs. 1
    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung als Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines Verfahrensfehlers; Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten als öffentliche Urkunde; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung nur bei erheblichem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
    So hatte der BFH die Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10 (BFH/NV 2011, 630) als unbegründet zurückgewiesen, woraufhin das FG die mündliche Verhandlung am 17. März 2011 anberaumte, ohne dass der Kläger die ihm weiter gegebene Möglichkeit zur ergänzenden Stellungnahme genutzt hätte.

    bb) Bei dem Schreiben vom 12. Mai 2010 handelt es sich um einen von dem Kläger im Rahmen des Beschwerdeverfahrens VIII B 56/10 gefertigten Schriftsatz betreffend sein vermeintliches Recht auf Beiziehung bestimmter, dem FG nicht vorliegender und von diesem nicht als entscheidungserheblich erachteter Akten sowie Einsichtnahme in diese.

    Insoweit hat der VIII. Senat des BFH bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2011, 630 ausgeführt, dass ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht nicht gegeben ist.

  • OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ss 316/04

    Verfahren

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
    Da der Erledigungsvermerk eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO darstellt (vgl. z.B. Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15. November 2005  1 Ss 316/04, juris), reichte die bloße Behauptung, es sei nur ein unbeglaubigtes Exemplar zugegangen, und die in diesem Zusammenhang übersandten drei --augenscheinlich selbst ausgedruckten-- Seiten des Urteils nicht aus, um die Zustellung einer Ausfertigung in Zweifel zu ziehen.
  • BVerwG, 06.07.2007 - 8 PKH 2.07

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichtes

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
    Vor diesem Hintergrund braucht der Senat auch nicht zu entscheiden, ob der geltend gemachte Mangel der Form des zuzustellenden Schriftstücks nach § 189 ZPO geheilt wurde (in diesem Sinn Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 2007  8 PKH 2/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 1294; a.A. z.B. Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 189 Rz 8, 9 u. 13) oder die Zustellung erneut vorgenommen werden müsste.
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
    a) Eine Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör erfordert sowohl, dass der Beschwerdeführer darlegt, was er bei (ausreichender) Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, als auch, inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2001 - IX B 42/01

    Terminsverlegung; anderweitiger Besprechungstermin des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
    Liegt ein erheblicher Grund vor, so verdichtet sich das grundsätzlich dem Gericht eingeräumte Ermessen zu einer Rechtspflicht, den Termin zu verlegen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 2001 IX B 42/01, BFH/NV 2002, 515).
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (u.a. BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, unter 2.a der Gründe, m.w.N.).
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